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Vosstanija Strasse 6, 191025, Sankt Petersburg, Russland
Tel. / Fax: +7 (812) 335 01 78

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Registrierung des Visums

 

Am 15.01.2007 ist in Russland eine neue gesetzliche Regelung zur Registrierung in Kraft getreten. Insgesamt ist es einfacher geworden, touristische und geschäftliche Visa registrieren zu lassen. Die Registrierung erfolgt nunmehr bei der Immigrationsbehörde (FMS) oder auf jedem Postamt. Zuständig ist der russische empfangende Gastgeber (Privatperson, Firma, Organisation).

Die Registrierung muss innerhalb von drei Werktagen an jedem Ort erfolgen, an dem sich der ausländische Reisende mehr als drei Werktage aufhält.

Wenn Sie in einem Hotel wohnen, übernimmt dann das Hotel die an- und abmeldung für Sie. Sie erhalten beim Check-in das Formular zur Anmeldung und müssen beim Check-out die Quittung an das Hotel zurück abgeben.

Falls Sie z.B. mit einem touristischen Visum reisen (d.h. Einladung von einer touristischen Firma haben) und privat wohnen oder eine Wohnung mieten, so müssen Sie sich in Begleitung Ihres tatsächlichen (beherbergenden) Gastgebers innerhalb von drei Werktagen anmelden. Wir weisen noch einmal darauf hin, dass der "Gastgerber" von der in der Einladung genannten Firma abweichen kann. Entscheidend ist der tatsächliche Aufenthaltsort des Reisenden! Sind Sie in St. Petersburg angekommen und möchten Sie Ihr Visum registrieren lassen, würden wir gerne Ihnen helfen.

Melden Sie sich innerhalb von zwei Werktagen bei uns an  - „Balt Express“ (Vosstanija Strasse 6, St. Petersburg). Wir sind jeden Werktag ab 10.00 bis 16.00 außer Feiertage und Wochenenden für Sie da. 

 

Das Anmeldeformular besteht aus zwei Teilen. Der eine Teil wird an die Behörden ausgehändigt, der andere, abgestempelte Teil ("Quittung" oder "Talon" genannt) verbleibt beim Reisenden und muss von ihm während der gesamten Zeit des Aufenthaltes in Russland mitgeführt werden.

Wenn der ausländische Reisende Russland wieder verlässt, muss er sich nun auch abmelden, indem er die Quittung an seinen Gastgeber (Hotel, privater Gastgeber etc.) zurückgibt. Der Gastgeber muss die Quittung seiner Seits innerhalb von 24 Stunden an die Russische Migrationsbehörde (FMS) weiterleiten. (Näheres dazu kann der Gastgeber während der Anmeldung erfragen.) Sollte die Quittung nicht rechtzeitig zurückgegeben werden, so gehen die Behörden davon aus, dass keine Ausreise erfolgte und der Reisende seinen Aufenthalt überzogen hat. Der Reisende kann dann bei Ausreise bestraft werden.

 

 

 

 

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