Registrierung des
Visums
Am
15.01.2007 ist in Russland eine neue gesetzliche Regelung zur Registrierung in
Kraft getreten. Insgesamt ist es einfacher geworden, touristische und geschäftliche
Visa registrieren zu lassen. Die Registrierung erfolgt nunmehr bei der
Immigrationsbehörde (FMS) oder auf jedem Postamt. Zuständig ist der
russische empfangende Gastgeber (Privatperson, Firma, Organisation).
Die
Registrierung muss innerhalb von drei Werktagen an jedem Ort erfolgen, an dem
sich der ausländische Reisende mehr als drei Werktage aufhält.
Wenn
Sie in einem Hotel wohnen, übernimmt dann das Hotel die an- und abmeldung
für Sie. Sie erhalten beim Check-in das Formular zur Anmeldung und
müssen beim Check-out die Quittung an das Hotel zurück abgeben.
Falls
Sie z.B. mit einem touristischen Visum reisen (d.h. Einladung von einer
touristischen Firma haben) und privat wohnen oder eine Wohnung mieten, so
müssen Sie sich in Begleitung Ihres tatsächlichen (beherbergenden)
Gastgebers innerhalb von drei Werktagen anmelden. Wir weisen noch einmal darauf
hin, dass der "Gastgerber" von der in der Einladung genannten Firma
abweichen kann. Entscheidend ist der tatsächliche Aufenthaltsort des
Reisenden! Sind Sie in St. Petersburg angekommen und möchten Sie Ihr Visum
registrieren lassen, würden wir gerne Ihnen helfen.
Melden Sie sich innerhalb von zwei
Werktagen bei uns an - „Balt Express“ (Vosstanija Strasse 6, St. Petersburg). Wir sind jeden
Werktag ab 10.00 bis 16.00 außer Feiertage und Wochenenden für Sie
da.
Das Anmeldeformular besteht aus zwei Teilen.
Der eine Teil wird an die Behörden ausgehändigt, der andere,
abgestempelte Teil ("Quittung" oder "Talon" genannt)
verbleibt beim Reisenden und muss von ihm während der gesamten Zeit des
Aufenthaltes in Russland mitgeführt werden.
Wenn
der ausländische Reisende Russland wieder verlässt, muss er sich nun
auch abmelden, indem er die Quittung an seinen Gastgeber (Hotel, privater
Gastgeber etc.) zurückgibt. Der Gastgeber muss die Quittung seiner Seits
innerhalb von 24 Stunden an die Russische Migrationsbehörde (FMS)
weiterleiten. (Näheres dazu kann der Gastgeber während der Anmeldung
erfragen.) Sollte die Quittung nicht rechtzeitig zurückgegeben werden, so
gehen die Behörden davon aus, dass keine Ausreise erfolgte und der
Reisende seinen Aufenthalt überzogen hat. Der Reisende kann dann bei
Ausreise bestraft werden.