FOLGENDE UNTERLAGEN SIND VORZULEGEN
1. Ein Original-Reisepass (keine Passkopien, da das Visum in den Pass eingeklebt
wird) oder ein Kinderausweis (unbedingt mit Lichtbild), falls das Kind nicht im
Reisepass der Eltern eingetragen ist. Der Reisepass soll mindestens 3 Monate
über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie
Seite beinhalten.
2. Ein in Blockschrift oder mit
Schreibmaschine ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumantrag. Alle Fragen des
Visumantrages müssen richtig und vollständig beantwortet sein. (Siehe Die Vorschrift zum Ausfüllen des
Visumantrages)
Ein
am Visumantrag festgeklebtes Passbild
(keine Ablichtungen), Format 3,5x4,5 cm. Auf dem Visumantrag soll das Foto
unbedingt mit Klebstoff und ausschließlich im dafür vorgesehenen
Feld befestigt werden. Das Foto soll u.a. nicht früher als 6 Monate vor
der Visumbeantragung gemacht werden. Um das Foto auf dem Visumantrag zu
befestigen, dürfen Sie nicht Klammern, Heftklammern oder ähnliches
nutzen. Die allgemeinen Forderungen zu den Fotos, die bei der Visabeantragung
eingereicht werden sollen, entsprechen vollkommen den gleichen Forderungen bei
der Beantragung des deutschen biometrischen Reisepasses.
Achtung: Für mitreisende Kinder, die
keinen eigenen Kinderausweis besitzen und älter als 4 Jahre sind, ist ein
amtlich eingetragenes Lichtbild im Reisepass des Elternteils erforderlich, in
dessen Visum das Kind eingetragen wird sowie ein entsprechender Vermerk im
Visumantrag (Punkt 16).
3. Den Nachweis einer Reisekrankenversicherung von einem in Russland anerkannten deutschen Versicherungsunternehmen. (Liste der deutschen
Versicherungsunternehmen, deren Versicherungsscheine bei der Visumbeantragung
akzeptiert werden )
Als
Nachweis der Reisekrankenversicherung werden folgende Unterlagen anerkannt:
ausgefülltes
Formular der Reisekrankenversicherung (Siehe Muster der Versicherungskarte) mit:
Bescheinigung
der Versicherungsgesellschaft über den eingezahlten Beitrag und die Dauer
des Versicherungsschutzes bei jeder Auslandsreise;
Kopie
der Versicherungspolice.
Hinweis: Eine Reisekrankenversicherung
können Sie auch durch persönlichen Antrag im EG der Konsularabteilung
der Russischen Botschaft in Berlin erhalten.
FÜR TOURISTEN
1. Für Touristen (auch
Individualreisende) ist zusätzlich zu den erwähnten Unterlagen eine förmliche Reisebestätigung des russischen
Reiseveranstalters erforderlich.
2. Weiterhin muss ebenfalls ein Voucher des deutschen Reisebüros
oder des russischen Reiseveranstalters vorgelegt werden.
Fehlt
eine dieser Unterlagen, kann kein Visum ausgestellt werden!
Bei
Bus-, PKW- oder Motorradreisen ist ein entsprechender Vermerk im Visum
erforderlich; unbedingt Kennzeichen, Modell und Farbe angeben!
Ein
touristisches Visum muss spätestens 24 Stunden vor dem auf der Reisebestätigung
angegebenen Einreisedatum ausgestellt sein.
FÜR GESCHÄFTS- UND
DIENSTREISEN, STUDIENAUFENTHALTE, KULTUR- ODER SCHÜLERAUSTAUSCH
1. Für Geschäfts- und
Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kultur- oder Schüleraustausch wird zur
Visumbeantragung eine förmliche Originaleinladung des russischen Innen- bzw. Außenministeriums benötigt.
2. Falls ein Aufenthalt in der
Russischen Föderation länger als 3 Monate vorgesehen ist, muss die
Einladung durch das Innen- bzw. Außenministerium für Einreisevisa beantragt
werden. Bei der Visumbeantragung in der russischen Konsulareinrichtung ist eine
negative HIV-Testbescheinigung zu vorlegen. Diese Bescheinigung hat eine Gültigkeit
von 3 Monaten ab Tag der ärtzlichen Untersuchung.
DAUERVISA
Dauervisa
für Geschäftsreise werden nur aufgrund der entsprechenden
Originaleinladung oder des Telex des russischen Innen-, Außenministeriums
ausgestellt.
TRANSITVISA
Transitvisa
(bis 72 Stunden) werden nur bei Vorlage der Fahr- oder Flugkarte sowie (bei
Bedarf) des Folgevisums für das Drittland ausgestellt.
Falls
ein Aufenthalt von mehr als 72 Stunden vorgesehen ist (bis 10 Tage), sind die
im Punkt „FÜR TOURISTEN“ erwähnten
Reiseunterlagen vorzulegen.
BESUCHERVISA (PRIVATREISEN)
Besuchervisa
(Privatreisen) werden nur aufgrund einer förmlichen Originaleinladung ausgestellt. Diese Einladungen sind von
russischen Staatsbürgern bei den zuständigen örtlichen Pass- und
Visabehörden des russischen Innenministeriums zu beantragen (Um Fehler bei
der Visumausstellung zu vermeiden, muss der Antragsteller selbst die Ein- und
Ausreisedaten auf der Einladung eintragen).
Achtung: Ab 15. April 2003 werden
Besuchervisa für die deutschen Verwandten ersten Grades der russischen
Staatsbürger, die in der Konsularabteilung in Berlin angemeldet sind, nur
aufgrund einer förmlichen Originaleinladung der örtlichen Pass- und
Visabehörden des russischen Innenministeriums ausgestellt.
VISAAUSTELLUNG IM SONDERFALL
Für
deutsche Staatsbürger, die nach Russland zur Beerdigung ihrer nahen
Verwandten reisen oder ihre schwer kranken Verwandten ersten Grades besuchen
müssen, darf außerordentlich ein Expressvisum bei der Vorlage des bei einem russischen Arzt
beglaubigten Telegramms mit einem Vermerk des Telegrafenbeamten oder der Kopie
der Sterbeurkunde ausgestellt werden.
Ausnahmsweise
kann die Konsularabteilung das entsprechende Visum außerhalb der
Sprechstunden ausstellen.
In
diesem Fall wird nur der minimale Tarif für das Visum erhoben.
BEACHTEN SIE BITTE FOLGENDES!
Alle
Unterlagen sollen nicht früher als drei Monate vor der Einreise bei der
Konsularabteilung eingegangen sein.
Eine
Expressvisaerteilung darf nicht in jedem Fall durchgeführt wird.
Überprüfen Sie die Visa
sofort nach Erhalt (Name, Geburtsdatum, Passnummer), um die möglicherweise
aufgetretenen Fehler rechtzeitig beim Konsulat korrigieren zu lassen. Alle Beanstandungen im
Nachhinein können nicht mehr geltend gemacht werden.
Bitte
beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist und dass
bei auftretenden Fragen im Einzelfall die Vorlage zusätzlicher Unterlagen
oder Angaben gefordert werden kann.
Die
Vorlage gefälschter Unterlagen oder Visaantäge mit falschen Angaben
führen zu einem Verbot der Einreise nach Russland.
Die Liste der Konsularbezirke und
die Adressen der Konsularabteilungen der Botschaft der Russischen
Föderation in Deutschland, wo Sie Ihr Visum beantragen können.