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ARTEN VON VISA

 

TOURISTEN-VISA

 

Es gibt folgende Arten von Touristen-Visa:

-         für eine Einreise ( max. Aufenthaltsdauer 1 Monat)

-         für zwei Einreisen ( max. Aufenthaltsdauer insgesamt 1 Monat)

Tipp: Das zweifache Touristenvisum wird nur in dem Fall ausgestellt, wenn eine Reise auch mit einem touristischen Zweck inzwischen in das an Russland grenzende Land vorgesehen ist und bei den touristischen Unterlagen ein entsprechender Vermerk vorhanden ist.

 

 

Für Touristen ist eine Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters mit folgenden Angaben erforderlich:

-         Nummer der Reisebestätigung mit der Schreibmaschine/PC oder typographisch lesbar angegeben;

-         Art des beantragten Visums (ein- oder zweimalig);

-         Staatsangehörigkeit

-         Ein- und Ausreisedaten für Russland (max. Aufenthalt bis 30 Tage)

-         Persönliche Daten des Touristen (Name und Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Passnummer)

-         Reisezweck (Tourismus, Autotourismus, Tourismus mit bestimmten Zwecken, Jagdtourismus etc.);

-         Reiseroute und Aufenthaltsorte (Städte, Hotels, private Adressen)

-         Adresse des Reiseveranstalters und seine Referenz-Nr. (Registration im Außenministerium der Russischen Föderation)

 

Zusätzliche Angaben

Stempel, Ausstellungsdatum und Unterschrift des bevollmächtigten Mitarbeiters des russischen Reiseveranstalters.

Weiterhin muss ebenfalls eine Reisebestätigung des deutschen Reisebüros oder Reiseveranstalters (VOUCHER) vorgelegt werden.

 

Für Individualreisende mit PKW/Wohnmobil/Motorrad/Yacht und bei Reisen mit der Transsibirischen Eisenbahn ist ebenso die o.g. Reisebestätigung erforderlich.

 

Bei touristischen Gruppenreisen muss eine Gruppenliste zusätzlich beigefügt werden, in der die einzelnen Teilnehmer nummeriert mit Namen, Vornamen, Geburtsdaten, Paßnummern und Nationalitäten aufgelistet sind.

Weiterhin sind Reisedaten, Reiseroute, Reiseart sowie ggf. Grenzübergangsstellen anzugeben. Diese Gruppenliste muss vom russischen Reiseveranstalter mit Ref.-Nr., Datum, Stempel und Unterschrift bestätigt werden.

Reisepässe und Visaanträge werden entsprechend der Gruppenliste jeweils durchnumeriert und in getrennten Stapeln gebunden eingereicht.

 

Das zweifache Touristenvisum wird ausländischen Bürgern erteilt, wenn die Reiseunterlagen nachweisen, dass auch in den Nachbarländern ein touristischer Aufenthalt gebucht ist (z.B. Kaliningrad-Lettland-St.-Petersburg oder St.-Petersburg-Helsinki- St.-Petersburg).

Sollten Zweifel über den wirklichen Reisezweck bzw. die Authentizität der vorgelegten Bestätigung bestehen, ist der russische Reiseveranstalter verpflichtet, auf Forderung des Generalkonsulats hin, Kopien der Reisedokumente vorzulegen, die das touristische Programm in Russland bestätigen (Transfer, Unterkunft, Ausflugsprogramm etc.).

 

GESCHÄFTS- UND DIENSTREISEN, KULTUR- UND SCHÜLERAUSTAUSCH

 

Es gibt folgende Arten von Visa für Geschäftstreisen (darunter auch Visa zwecks kultureller und wissenschaftlicher Tätigkeit):

-         eine Einreise (max. Aufenthaltsdauer 90 Tage);

-         zwei Einreisen (max. Aufenthaltsdauer insgesamt 90 Tage);

-         mehrere Einreisen (Gültigkeit von bis zu 5 Jahren mit einem geplanten Aufenthalt von höchstens 90 Tagen pro Zeitraum von 180 Tagen).

 

Für Geschäfts- und Dienstreisen, Studienaufenthalte, Kulturaustausch wird zur Visumbeantragung eine vom russischen Migrationsdienst oder Außenministerium ausgestellte förmliche Einladung bzw. ein Ersuchen des russischen Gastgebers benötigt (sieh Art. 4 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa). Alle Einladungen (außer den im Rahmen des Schüleraustausches) werden bei der Visumbeantragung nur im Original akzeptiert.

 

MULTIVISA

Multivisa für mehrmalige Ein- und Ausreisen nach Russland werden nur nach dem Eingang einer Bestätigung vom russischen Aussenministerium ausgestellt. Akzeptabel sind auch förmliche Einladungen des Migrationsdienstes bzw. Ersuchen des russischen Gastgebers (alles im Original).

 

TRANSITVISA

 

Es gibt folgende Arten von Transit-Visa:

-         für eine Einreise (Aufenthaltsdauer bis zu 5 Tagen);

-         für zwei Einreisen (Aufenthaltsdauer insgesamt bis zu 6 Tagen mit Flugzeug oder bis max.10 Tagen mit Zug oder Auto).

 

Ein Transitvisum kann einmalig (Aufenthalt in Russland bis 5 Tage) oder zweimalig (Aufenthalt in Russland bis 10 Tage) sein. Das Transitvisum wird aufgrund der für die Reise in die Russische Föderation gültigen Fahrkarten und eines gültigen Einreisevisums für das Nachbarland unter Berücksichtigung der Reiseroute ausgestellt.

 

Privat-Visa

 

Es gibt folgende Arten von Privat-Visa:

-         für eine Einreise (max. Aufenthaltsdauer 90 Tage)

-         für zwei Einreisen (max. Aufenthaltsdauer insgesamt 90 Tage)

Tipp: Visa für private Reisen werden nur aufgrund einer Einladung im Original (keine Faxkopie) ausgestellt.

 

 

ZU BEACHTEN

Die Entscheidung über die Visumanträge wird innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang des Antrags und der erforderlichen Dokumente getroffen. Unter Umständen kann diese Frist nach Ermessen des Konsuls verlängert bzw. verkürzt werden.

 

WICHTIG!

Überprüfen Sie die Visa sofort nach dem Erhalt und nicht erst vor der Abreise (Geburtsdatum, Passnummer, Ein- und Ausreisedaten etc.), um die möglicherweise aufgetretenen Fehler rechtzeitig beim Generalkonsulat korrigieren zu lassen.

 

 

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